Bis 1969 konnten in der Bundesrepublik Deutschland Männer wegen homosexueller Handlungen bestraft werden. Erst 1994 wurde der entsprechende Paragraph 175 aus dem deutschen Strafgesetzbuch ersatzlos gestrichen. Eine Rehabilitierung der Opfer hat es bis heute nicht gegeben.
Bis zu fünf Jahre Haft sah das Strafmaß für sogenannte „widernatürliche Unzucht“ vor. Durch den Ritus der sogenannten „freiwilligen Entmannung“ wurde Betroffenen Strafmilderung in Aussicht gestellt. Erst vor wenigen Tagen veröffentlichte neueste Erkenntnisse von Historikern belegen, dass es im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg noch bis in die späten 60er Jahre zu Kastrationen von gleichgeschlechtlich liebenden Männer gekommen ist. Erst 1994 wurde der Paragraph 175 aus dem deutschen Strafgesetzbuch ersatzlos gestrichen. Zwar wurden Urteile aus der Zeit des Nationalsozialismus im Jahr 2002 aufgehoben und Verurteilte rehabilitiert; Urteile aus der Zeit der Bundesrepublik blieben jedoch unverändert gültig. Im Oktober 2016 hat Bundesjustizminister Heiko Maas einen Referentenentwurf zur Rehabilitierung aller Opfer des Paragraphen 175 vorgelegt – auch derjenigen, die zwischen 1945 und 1969 verurteilt wurden.
Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer muss aber gleichzeitig auch bedeuten, eine gesellschaftliche Debatte zu initiieren, die die Geschichte der systematischen Verfolgung von Homosexuellen durch den Staat in jenen Jahrzehnten aufarbeitet sowie die Geschichte(n) und das Leid der Betroffenen und insbesondere der Verurteilten als mahnenden Teil in das Gedächtnis unserer Gesellschaft festschreibt.
Der Film „Paragraph 175“ der Oscarpreisträger Rob Epstein und Jeffrey Friedman, das filmische Standardwerk zum Thema, wurde im Jahr 2000 auf der Berlinale uraufgeführt und mit dem TEDDY AWARD der Berlinale für den besten Dokumentarfilm ausgezeichnet. Dieser Film dient als Basis für eine digitale Debattenplattform und wird modular ergänzt mit Ausschnitten aus anderen Filmen zum Thema, Interviews mit Zeitzeugen, Textbeiträgen und Dokumenten. Das Werkstattgespräch soll diese Grundlagen durch aktuelle Diskussionsbeiträge erweitern. Die Veranstaltung wird als Videomitschnitt zur Fortführung der gesellschaftlichen Debatte in Präsenzveranstaltungen, Unterricht und digitalen Medien nutzbar sein.
Der TEDDY AWARD wird seit 1987 im Rahmen der Internationalen Filmfestspiele Berlin verliehen und gilt als weltweit angesehenster queerer Filmpreis. Er verfügt über eine hohe Reputation und Glaubwürdigkeit und ist im Laufe seiner 30-jährigen Geschichte zu einer eingeführten internationalen Plattform für die Kommunikation und Diskussion queerer Themen und Entwicklungen in den Gesellschaften und Kulturen der Welt geworden.
Das Gespräch findet in deutscher Sprache statt. Die Gesprächsteilnehmer werden noch bekannt gegeben.
Anmeldung
Wir bitten um verbindliche Anmeldung bis zum 13.02.2017. Aufgrund limitierter Kapazitäten können wir Ihnen einen Sitzplatz nur garantieren, wenn Sie Ihre Karte am Veranstaltungstag bis 18:45 Uhr abholen. Für spontane Gäste steht ab 18:45 Uhr ein begrenztes Kartenkontingent an der Abendkasse zur Verfügung.